Durch neues Zukunftsfinanzierungsgesetz hoffen Start-ups auf attraktivere Regeln

Datum
28.08.2023

Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll die marktbasierte Finanzierung am deutschen Kapitalmarkt erleichtert werden. Ein attraktiverer Kapitalmarkt und verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten werden es vor allem Start-ups und Wachstumsunternehmen erleichtern, neues Kapital für Investitionen aufzunehmen.

Das Bundeskabinett hat am 16.8.2023 den Entwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf soll durch ein umfangreiches Maßnahmenpaket den deutschen Finanzstandort stärken und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU verbessern. Laut einer Erhebung von bitkom ist vorallem die Mitarbeiterbeteilung von Beschäftigten am Unternehmen ein relevanter Faktor, der nun möglich erscheint: 38 Prozent der Start-ups beteiligen Beschäftigte am Unternehmen, 48 Prozent können sich dies vorstellen. Bislang galten Beteiligungsmöglichkeiten als zu bürokratisch, rechtlich kompliziert und steuerlich unattraktiv.

Dies soll sich laut Bundesfinanzminister Christian Lindner nun ändern: „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz wird die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes stärken. Wir geben Zukunftsbranchen einen zusätzlichen Anschub. Denn gerade für Start-ups und Wachstumsunternehmen wird es künftig leichter, privates Kapital für Investitionen zu mobilisieren und innovative Entwicklungen voranzutreiben. Darüber hinaus schaffen wir mit neuen Regelungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung einen wichtigen steuerpolitischen Anreiz, von dem nicht nur junge Start-ups, sondern auch bereits etablierte, kleine und mittelständische Unternehmen profitieren werden. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz ist ein wichtiger Impuls für neues Wachstum, das Deutschland jetzt braucht", so der Minister.

Dazu hier die Grundpfeiler der Maßnahmen, die genauer auf der Seite des Bundefinanzministeriums einzusehen sind:

  • Leichterer Kapitalmarktzugang für Start-ups und Wachstumsunternehmen
  • Bessere Rahmenbedingungen für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU
  • Weitere Vereinfachungen und Modernisierungen im Finanzmarktrecht
  • Weitere steuerpolitische Anpassungen für gleiche Wettbewerbsbedingungen

Derzeit beteiligen laut bitkom Start-ups Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor allem in Form von virtuellen Anteilen (33 Prozent), nur 6 Prozent nutzen Anteilsoptionen, 3 Prozent reale Anteile. In den Start-ups mit Mitarbeiterbeteiligungen werden überwiegend nur Führungskräfte (37 Prozent) oder neben ihnen noch ausgewählte weitere Beschäftigte (36 Prozent) beteiligt, in rund jedem vierten Start-up (27 Prozent) alle Beschäftigten.

Wichtigste Motivation für eine Mitarbeiterbeteiligung ist der Wunsch, die Belegschaft zusätzlich zu motivieren, am Erfolg des Unternehmens mitzuarbeiten (87 Prozent), drei Viertel (77 Prozent) wollen die Beschäftigten langfristig binden und rund zwei Drittel (63 Prozent) können so Personal gewinnen, dessen Gehaltsvorstellungen ansonsten nicht zu erfüllen wären.

Die Hälfte der Start-ups (49 Prozent) sieht es zudem als moralische und gesellschaftliche Pflicht an, Beschäftigte am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Rund ein Drittel (35 Prozent) sieht als Vorzug, dass so die laufenden Personalkosten niedrig gehalten werden können. Jedes fünfte Startup (20 Prozent) erfüllt damit einen Wunsch ihrer Investoren. Und 9 Prozent halten es für notwendig, um ausländische Fachkräfte rekrutieren zu können.