Insolvenzantragspflicht seit Mai wieder in Kraft

Datum
01.05.2021

Zum 30. April ist die Regelung für die coronabedingte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ausgelaufen. Damit müssen Unternehmen, egal ob überschuldet oder zahlungsunfähig, seit dem 1. Mai wieder alle rechtlichen Regelungen bei eingetretener Insolvenz beachten.

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU empfiehlt den betroffenen Firmen, neben der Bestandsaufnahme hinsichtlich der aktuellen Liquidität insbesondere einen starken Fokus auf die Transformation ihrer Geschäftsgrundlage zu legen. Ein „weiter so“, wie vor der Corona-Pandemie, sei für viele ausgeschlossen, so der BDU.

Gefragt seien eine selbstkritische Analyse und das Ergreifen zielgerichteter Maßnahmen, um kraftvoll und zukunftsorientiert aus der Krise beziehungsweise aus der Sondersituation herauszukommen, hieß es.