Lexikon

Stammkapital

Für die Gründung einer GmbH sind 25.000 Euro Stammkapital erforderlich. Dies kann der bzw. können die Gründer in Form einer Bargründung (Geldbetrag) und/oder einer Sacheinlage (z.B. Pkw, Maschinen oder Rechte) leisten. Sowohl das eingezahlte Geld als auch die eingebrachten Gegenstände müssen der GmbH auf Dauer zur Verfügung stehen. Für die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist ein Stammkapital von mindestens einem Euro erforderlich.

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