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Sicherheiten

Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank "bankübliche" Sicherheiten. Dabei überträgt der Kreditnehmer Teile seines Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf den Kreditgeber. Als Sicherheiten gelten z.B. Lebensversicherungen, Wertpapiere, Immobilien.

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