Lexikon
Sicherheiten
Bei einer Kreditvergabe verlangt die Hausbank "bankübliche" Sicherheiten. Dabei überträgt der Kreditnehmer Teile seines Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf den Kreditgeber. Als Sicherheiten gelten z.B. Lebensversicherungen, Wertpapiere, Immobilien.