Lexikon
Meisterpflicht
Der Meisterbrief im Handwerk wird für "gefahrgeneigte und ausbildungsintensive Tätigkeiten" verlangt. Dabei handelt es sich um Berufe, in denen durch unsachgemäße Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Kunden u.a. drohen. Diese Berufe dürfen nur von Personen ausgeübt werden, die eine Meisterprüfung in ihrem Handwerk bestanden haben. Ausnahmebewilligungen sind nach dem Handwerksrecht möglich.