Lexikon

KfW

Die KfW ist als Bank des Bundes (80 %) und der Länder (20 %) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die KfW fördert Mittelstand und Existenzgründer mit Förderkrediten und innovativen Finanzierungsinstrumenten. Existenzgründerinnen und -gründer können über ihre Bank oder Sparkasse u.a. die folgenden Förderdarlehen bei der KfW beantragen:

  • ERP-Gründerkredit – StartGeld
  • ERP-Gründerkredit – Universell
  • ERP-Kapital für Gründung

Die Bank oder Sparkasse prüft das Existenzgründungsvorhaben, bevor sie den Antrag an die KfW weiterleitet.

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  • Zum Gründer- und Unternehmerlexikon