Lexikon
KfW
Die KfW ist als Bank des Bundes (80 %) und der Länder (20 %) eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Die KfW fördert Mittelstand und Existenzgründer mit Förderkrediten und innovativen Finanzierungsinstrumenten. Existenzgründerinnen und -gründer können über ihre Bank oder Sparkasse u.a. die folgenden Förderdarlehen bei der KfW beantragen:
- ERP-Gründerkredit – StartGeld
- ERP-Gründerkredit – Universell
- ERP-Kapital für Gründung
Die Bank oder Sparkasse prüft das Existenzgründungsvorhaben, bevor sie den Antrag an die KfW weiterleitet.