Lexikon

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften besitzen als juristische Personen Rechtsfähigkeit. Besondere Merkmale: Die Anteile können grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden, die Gesellschafter haften nicht persönlich. Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere die GmbH, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Den Gegensatz zur Kapitalgesellschaft bilden die Personengesellschaften.

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