Lexikon

Industrie- und Handelskammer (IHK)

Alle inländischen deutschen Unternehmen (ausgenommen Handwerksbetriebe, Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe) sind per Gesetz zur Mitgliedschaft in einer der 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKen) verpflichtet. Der erhobene Beitrag richtet sich nach der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebs. Als eigenverantwortliche, öffentlich-rechtliche Körperschaften helfen die Industrie- und Handelskammern in allen Fragen zur Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung.

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