Lexikon
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Alle inländischen deutschen Unternehmen (ausgenommen Handwerksbetriebe, Freie Berufe und landwirtschaftliche Betriebe) sind per Gesetz zur Mitgliedschaft in einer der 81 regionalen Industrie- und Handelskammern (IHKen) verpflichtet. Der erhobene Beitrag richtet sich nach der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Betriebs. Als eigenverantwortliche, öffentlich-rechtliche Körperschaften helfen die Industrie- und Handelskammern in allen Fragen zur Existenzgründung, Aus- und Weiterbildung.
Mehr zu diesem Thema beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag