Lexikon
Haftungsfreistellung
In der Regel haftet die Hausbank (Bank oder Sparkasse des Gründers) gegenüber dem Hauptleihinstitut (z.B. KfW) zu 100 Prozent für die Rückzahlung der Kredite. In einigen Kreditprogrammen, wie bspw. dem ERP-Gründerkredit - StartGeld kann die KfW einen Teil dieses Hausbankrisikos übernehmen, d.h. sie befreit die Hausbank von einem Teil der Haftung.
Die Haftungsfreistellung fördert die Bereitschaft der Banken, Gründungsvorhaben und Unternehmen mit Krediten zu unterstützen.