Lexikon
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften. Sie haftet gegenüber Geschäftspartnern nur bis zur Höhe des Gesellschaftsvermögens. Durch die Gründung werden die Ein-Personen-GmbH oder die Gesellschafter Anteilseigner an der GmbH. Allerdings: Für Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, z.B. bei Kreditaufnahme, haftet der einzelne Gesellschafter auch mit privaten Sicherheiten.