Lexikon
Freie Berufe
Zu den Freien Berufen zählen die sogenannten Katalogberufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten, Journalisten u.a.). Sie sind im Einkommensteuergesetz (EStG) aufgelistet und entsprechen weitgehend den Freien Berufen, die auch im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) aufgeführt sind. Sog. Tätigkeitsberufe, die auf wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden und erzieherischen Tätigkeiten beruhen, gehören ebenfalls zu den Freien Berufen. Und schließlich gibt es noch die ähnlichen Berufe: Deren Ausbildung und berufliche Tätigkeit müssen mit einem Katalogberuf vergleichbar sein.