Unternehmer erkrankt: wie geht es weiter?

Frage

Ein Rentner betreibt noch sein Shop-in-Shop-Geschäft, ohne Möglichkeit es abzuschließen. Er fällt wegen einer Erkrankung und überraschend anberaumten OP in wohl drei Tagen mindestens eine, eher zwei bis vier Wochen aus. Die Reserven sind aufgebraucht, das Konto schon im Dispo. Die Bank gewährt nur 3.000 EUR. Am 1. des Monats wird sie fällige Abbuchungen wohl nicht ausführen. Kredite verweigert sie aufgrund seines Alters.

Nach unbestätigter Information könnte er ein Recht auf Altersgrundsicherung haben. Dies deckt aber nicht die geschäftlichen Kosten. Wer hilft binnen 24 Stunden, ohne ein Anwaltshonorar zu kosten oder den Amtsschimmel zum Wiehern zu bringen? Kann der Mann, wie ein Landwirt eine Ersatzkraft bekommen? Wie geht es kurzfristig weiter mit den laufenden Betriebskosten? Wo gibt es die Möglichkeit, zumindest ein zinsloses Darlehen zu bekommen? Müssen die Kinder einspringen, obwohl sie weniger als 100.000 Euro p.a. verdienen?

Antwort

Ihre Fragen nach einer kurzfristigen - kostenlosen bzw. -günstigen - Hilfe und finanzielle Unterstützung möchten wir wie folgt beantworten:

Eine Ersatzkraft und kurzfristige - kostenfreie - Hilfe gibt es nicht. Inwieweit der Betroffene als Rentner, der weiterhin selbständig tätig ist, Krankengeldanspruch hat, muss er mit seiner entweder gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung klären. Sollte ein Anspruch - trotz Rentenbezug - bestehen, dann aber erst ab dem 43. Kalendertag. Anders sieht es aus, wenn er eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen und bezahlt hat. Im Fall einer Krankentagegeldversicherung entsteht bereits mit dem ersten Krankheitstag ein Anspruch auf das vereinbarte Tagegeld.

Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter ist mit dem zuständigen Sozialamt abzuklären. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden beläuft sich auf 399 Euro zzgl. Miete und Heizung. Die Abklärung sollte unverzüglich erfolgen, damit bei bestehendem Bedarf zeitnah die Sozialleistungen gezahlt werden.

Kinder sind gesetzlich nur verpflichtet einzuspringen, wenn das Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.

Ansprüche hat der Betroffene weder auf eine Ersatzkraft, noch auf ein zinsloses Darlehen. Daher verbleibt nur die finanzielle und persönliche Unterstützung durch Verwandte und Bekannte.

Der Betroffene sollte sich zwecks einer Beratung an eine kostenfreie Schuldnerberatung vor Ort wenden. Die Adressen können Sie beim jeweiligen Sozialhilfeträger erfragen. Eine Beratung erscheint uns aufgrund der Krisensituation unabdingbar zu sein, um Hilfestellung bei der Bewältigung der aufgeworfenen Fragestellungen zu erhalten. Sollte die Situation so sein, dass der Betroffene zusätzlich zu seinem Einkommen aus Selbständigkeit noch einen ergänzenden Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, dann ist zu prüfen, ob die selbständige Tätigkeit weiter fortgesetzt oder entsprechend eingestellt wird.

Quelle:
Michael Weinhold
I S K A - Nürnberg
Schuldner- und Insolvenzberatung
März 2015

Tipp der Redaktion:

Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: Schuldnerberatungsstellen vor Ort