Umsätze bleiben aus: was tun?
Frage
Ich habe für mein Unternehmen ein spezielles Online-Portal entwickeln lassen, welches beim Entwickler auf dessen Servern betrieben wird. Die Entwicklungskosten in Höhe von 50.000 Euro, welche den Löwenanteil der Ausgaben darstellen, wurden bereits 2015/2016 fällig. Aufgrund des neuartigen Geschäftskonzepts mussten auch die AGB speziell verfasst werden, was ebenfalls mit ca. 5.000 Euro teurer als erwartet war. Da ich aber aus dem Home-Office arbeite und es sich um eine Online-Dienstleistung zur Vermittlung von Privatverkäufen handelt, komme ich ohne Lager, Waren und hohe Fixkosten aus. Die Ausgaben beschränken sich auf Hosting, Anwalt, Steuerberater, Versicherungen und das Marketing, welche ich stets pünktlich beglichen habe. Da das Konzept sich nicht durchsetzen konnte und die Umsätze ausbleiben, wird das Konto voraussichtlich in den kommenden Monaten überzogen. Seitens des Finanzamts gab es bisher nur Vorsteuerrückzahlungen, keine Forderungen, da bis heute lediglich Ausgaben, keine Umsätze entstanden sind. Statt einer Insolvenzberatung und Privatinsolvenz werde ich zunächst das Gespräch mit meinem Geschäftskundenberater suchen. Vielleicht lässt sich hier ein alternativer Weg oder Vergleich finden. Um keine unnötigen Fehler zu machen, hole ich zunächst Rat ein. Bei meiner Recherche fiel mir die Haftungsfreistellung beim ERP-Startgeld wieder ein, welche vielleicht eine Lösungsfindung erleichtert.
Antwort
Die Haftungsfreistellung durch die KfW wird eher ein Problem für eine außerinsolvenzrechtliche Einigung darstellen. Die KfW springt normalerweise erst ein, wenn die Forderung durch die finanzierende Hausbank uneinbringlich ist. In nicht wenigen Fällen scheitern daher Vergleiche, da bei solchen die KfW die Restschuld des Vergleichs nicht übernimmt. Sie sollten dieses vorher mit Ihrem zuständigen Bankberater abklären. Ein möglicher Trumpf für Sie könnte sein, dass in einem eröffneten Insolvenzverfahren einige Raten an die Bank im Rahmen der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter von der Bank zurückgefordert werden könnten. Die Bank würde zwar bei einem außergerichtlichen Vergleich nur einen Teil des Kredits zurückgezahlt bekommen, sie müsste aber auch nichts zurückzahlen.
Eine andere mögliche, aber eher letzte Lösung wäre ein Insolvenzplanverfahren in einem Insolvenzverfahren. Dabei handelt es sich um einen Zwangsvergleich. Nach erfolgreichem Vergleich wird das Insolvenzverfahren sofort beendet und Ihre Verbindlichkeiten wären erledigt. Der Nachteil ist allerdings ein großer Bonitätsschaden.
Quelle: Frank Wiedenhaupt
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB)
Mai 2017