Sprachenschule: Zahlungsmodalitäten?
Frage
Ich bin dabei eine Sprachenschule zu gründen, habe dazu auch schon ein Gewerbe angemeldet, habe einen Raum und eine Lehrkraft. Nur fehlen mir noch die Schülerinnen und Schüler. Ich weiß jetzt nicht, ob ich die potentiellen Schülerinnen und Schüler vergraule, wenn ich von ihnen verlange, dass sie gleich zu Beginn des Kurses die Kosten für den gesamten Kurs entrichten oder ob so ein Vorgehen normal ist. Vielleicht können Sie mir helfen?
Antwort
Das kommt ganz auf die Höhe der Kosten an. Es ist zwar üblich, dass bei den meisten Bildungsanbietern die Lehrgangskosten vor Kursbeginn gezahlt werden müssen. Das hat den Vorteil, dass Sie nachher nicht Ihrem Geld hinterherlaufen müssen, kann jedoch auch Kunden abschrecken.
Vielleicht bieten Sie zwei verschiedene Zahlmethoden an:
a) Zahlung des vollen Betrages vor Beginn, in diesem Fall gewähren Sie einen Rabatt
b) Zahlung in Raten ohne Rabatt
Den Rabatt preisen Sie vorher in die kalkulierten Kosten ein. In jedem Fall schließen Sie mit dem Teilnehmer einen schriftlichen Vertrag. In diesem können Sie regeln, dass bei Rabattzahlungen sofort der volle Betrag fällig wird, wenn ein Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug gerät. Sinnvoll wäre es ebenfalls, dem Teilnehmer eine Schnupperstunde anzubieten, damit er Ihre Leistungen testen kann.
Quelle: Wilfried Tönnis
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
September 2017