GmbH: Geschäftsfeld erweitern?
Frage
Da unsere bestehende GmbH (Einzelhandel) mehrere Dienstleistungen und Produkte anbietet, wollen wir jetzt Autos importieren. Müssen wir etwas ändern hinsichtlich Gewerbeanmeldung und Handelsregister?
Antwort
Ohne den aktuellen konkreten Eintrag selbst in Augenschein zu nehmen und mehr zu den Geschäften zu wissen, kann ich auf keinen Fall eine verbindliche Antwort geben.
Grundsätzlich soll das Handelsregister ja Informationen zum Gegenstand und zur potenziellen Bonität eines Kaufmanns geben.
Wo ein Kaufmann seine Ware bezieht, ist allerdings seine Sache. Unverbindlich möchte ich daher darauf verweisen, dass ich in § 43 Nr. 2. c) HRV keine detaillierten Hinweise sehe: Um hier sicher zu sein, können Sie sich Rechtsrat einholen. Dazu ist aber nur ein Rechtsanwalt berechtigt, der auch Zugriff auf aktuelle Kommentierungen zur Handelsregisterverordnung hat.
Ganz sicher wird Ihnen die Industrie- und Handelskammer helfen, da Sie ja bereits eingetragener Kaufmann und somit IHK-Mitglied sind.
Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Webseite der Handelskammer Hamburg.
Quelle: Dr. Jan Peschka
Zert. Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Jurist, Organisationspsychologe & Ökonom
4p-coaching.com gmbh
März 2020