Einzelunternehmen: Schreinerwerkstatt für Kundenaufträge beauftragen?

Frage

Ich habe seit 2017 ein Einzelunternehmen mit dem ich Planungsleistungen aus der Einrichtungsplanung für Wohnräume, Ladenbau an Planungsbüros oder auch Detailplanungen für die Arbeitsvorbereitung für Tischlerbetriebe anbiete. Gelegentlich kommt die Anfrage, ob ich die Möbel auch selbst fertigen kann. Ich habe nur den Gesellenbrief, aber keinen Meisterbrief, also kann ich das so nicht machen. Meine Frage: Kann ich z.B. eine Schreinerwerkstatt mit dem Bau der Möbel beauftragen und dies dann über mein Einzelunternehmen dem Endkunden in Rechnung stellen? Also den Verkauf eines von mir beauftragten Möbels, dass aber von einem Meisterbetrieb angefertigt worden ist? Dürfte ich das ausgelieferte Möbel von dem Meisterbetrieb dann selbst vor Ort aufstellen und montieren? Ich kann mir vorstellen, dass ich durch diese Eigenleistung dann preislich etwas konkurrenzfähiger werden könnte.

Antwort

Natürlich können Sie eine Schreinerwerkstatt beauftragen, für Sie Möbel anzufertigen und diese dann über Ihr Einzelunternehmen auf eigene Rechnung an Kunden verkaufen. Sie sollten lediglich Ihre bisherige Gewerbeanmeldung entsprechend erweitern - d.h. Sie sollten diese Verkaufsaktivitäten formal auch als Geschäftsfeld angeben. Gleiches gilt für Dienstleistungen, die Sie im Rahmen des Verkaufs für den Kunden erbringen. Ob Sie diese Dienstleistung dann zu einem ermäßigten Preis anbieten, sollte im Rahmen der Kalkulation bzw. Preisfindung berechnet werden. Allerdings sollten Sie klären, was bei ggf. auftretenden Gewährleistungsansprüchen zu beachten ist - d.h. welche rechtlichen Verpflichtungen gehen Sie ein, wenn die von einem Dritten gebauten Möbel einen (Konstruktions-)Mangel aufweisen und/oder wenn Sie im Rahmen der Dienstleistung (z.B. bei der Montage) Mängel an den Möbelstücken entstehen oder ersichtlich werden.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
März 2018

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