Umsatzsteuerbefreiter Freiberufler plus Vermittlungsagentur für polnische Haushaltshilfen: Umsatzsteuer?

Frage

Ich bin bereits freiberuflich als Berufsbetreuer tätig seit 2009. Ich bin von der Umsatzsteuer befreit. Nun plane ich eine Vermittlungsagentur für polnische Haushaltshilfen zu eröffnen. Da dies als Gewerbe gilt, infiziere ich mich als Freiberufler, und muss dann für alle Tätigkeiten wieder Umsatzsteuer bezahlen?

Antwort

Umsatzsteuerlich haben Sie ein Unternehmen. Die entsprechende Regelung findet sich in § 2 Absatz 1 UStG. Unternehmer im Sinn dieser Vorschrift ist demnach, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Als Unternehmen ist in diesem Sinn die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers anzusehen. Üben Sie also Ihre beiden Selbstständigkeiten in der Rechtsform eines Einzelunternehmens aus, dann liegt umsatzsteuerlich e i n Unternehmen vor. Sie müssen Ihre Umsätze in einer gemeinsamen Umsatzsteuererklärung angeben. Die Kleinunternehmerregelung gilt also für beiden Selbstständigkeiten zusammen. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Handhabung in der Einkommensteuer, wo Sie die Einkünfte aus beiden Unternehmen getrennt erklären können.

Die Berufsbetreuung wird der "sonstigen selbstständigen Tätigkeit" zugeordnet. Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehören nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG auch Ihre Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. In der Einkommensteuererklärung können Sie also Betreuer- und Vermittlungstätigkeit trennen. Zu empfehlen sind auch zwei verschiedene Bankkonten und vor allem die getrennte Buchführung. Kosten können durch Schätzung aufgeteilt werden.

Zu empfehlen ist ein Steuerberater.

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Februar 2014