Sprachunterricht in Unternehmen anbieten: umsatzsteuerbefreit?

Frage

Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuerpflicht für selbständige Lehrkräfte. Ich arbeite als Lehrerin für Deutsch als Fremdsprache an einer privaten Sprachschule. Die dort von mir erbrachten Unterrichtsleistungen sind nach § 4 Nr. 21 UStG umsatzsteuerfrei. Nun möchte ich mir ein zweites Standbein zulegen, um nicht nur von einem Auftraggeber abhängig zu sein. Deshalb plane ich bei einem ausländischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland dessen ausländischen Mitarbeitern Deutschunterricht zu erteilen. Der Unterricht soll im Unternehmen stattfinden (ich habe selbst keine Räume). Er soll die Teilnehmer, die das wünschen, befähigen, eine Prüfung abzulegen, aber die Prüfung ist nicht zwingendes Unterrichtsziel. Sind diese privat erbrachten Unterrichtsleistungen auch umsatzsteuerbefreit?

Antwort

Die sonstige Leistung ist nicht nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit und damit steuerbar und steuerpflichtig. Umsatzsteuerbefreit sind nur die Leistungen von selbständigen Lehrern an Hochschulen, öffentlichen allgemein bildenden oder berufsbildenden Schulen oder an privaten Schulen und anderen allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, sofern sie unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen.

Durch das Ablegen einer entsprechenden Prüfung dient Ihre Leistung zwar ohne Zweifel einem Schul- und Bildungszweck, jedoch ist ein Unternehmen keine Einrichtung im oben genannten Sinne, so dass die Umsatzsteuerbefreiung hier nicht greift.

Quelle:
Dr. Dietmar May
Kanzlei Dr. Dietmar May
Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Oktober 2013