Sprachkurse im Bereich frühkindlicher Bildung: umsatzsteuerbefreit?

Frage

Ich organisiere für einen gemeinnützigen Verein Sprachkurse im Bereich frühkindlicher Bildung und halte auch selber Sprachkurse in diesem Bereich. Derzeit bin ich Kleinunternehmer und erwäge meine Tätigkeit auszudehnen. In diesem Falle würde ich über die Grenze der Kleinunternehmer-Regelung überschreiten. Meine Fragen: a) Ist meine Leistung umsatzsteuerfrei? b) Im Falle einer Umsatzsteuerpflicht, bekommt der Verein die Vorsteuer zurück?

Antwort

Sie halten Sprachkurse im Bereich frühkindlicher Bildung. Diese Leistung ist nach § 4 Nr. 21a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Wenn Ihre Leistung umsatzsteuerpflichtig wäre, könnte der Verein die Vorsteuer nicht abziehen, weil er ebenfalls nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
Februar 2018

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