Online-Nachhilfedienste: umsatzsteuerbefreit?

Frage

Ich möchte Online-Nachhilfedienste anbieten. Die Schüler können innerhalb eines Chats ihre Fragen zu Hausaufgaben etc. stellen und ich beantworte ihnen diese online. Ist diese Leistung ähnlich wie die eigentliche Nachhilfeleistung USt-befreit?

Antwort

Gem. § 4 Nr. 21 UStG sind unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit. Zu den allgemein bildenden oder berufsbildenden Einrichtungen gehören auch Kurse zur Erteilung von Nachhilfeunterricht für Schüler. Dass Sie diese Dienstleistung in Form eines Online-Chats anbieten, ändert nichts daran, dass diese unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient und somit umsatzsteuerfrei ist.

Quelle:
Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
August 2014