UG: Buchhaltung und Bilanzierung selbst durchführen?

Frage

Ist die Buchhaltung und Bilanzierung für eine UG selbst durchführbar oder sollte man einen Steuerberater zu Rate ziehen? Gibt es Tools, um in Eigenregie zu bilanzieren?

Antwort

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist eine Sonderform der GmbH, für sie gelten alle Regeln, die auch für die herkömmliche GmbH gelten. Dazu gehört auch die Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. Damit ergibt sich auch steuerlich eine Buchführungspflicht, welcher der Geschäftsführer einer GmbH nachkommen muss.

Grundsätzlich können Sie dieser Pflicht auch selbst nachkommen. Dies sollten Sie aber nur tun, wenn Sie über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen und Ihr Geschäftsmodell keine hohe Komplexität, auch unter steuerlichen Aspekten, aufweist.

Wenn Sie später, sobald Sie die 25.000 Euro Stammkapital erreicht haben, Ihre UG in eine GmbH umwandeln, kann es sein, dass Sie, als Anforderung des Registergerichts bzw. Ihres Notars, Ihren letzten Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen müssen.

Ich empfehle Ihnen, dass Sie Ihre Situation mit einem Steuerberater besprechen oder sich anderweitig beraten lassen.

Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass es in Deutschland eine Reihe von, größtenteils kostenfreien, Beratungsangeboten für Existenzgründer gibt. Im BMWi-Existenzgründerportal finden Sie alle Adressen auch mit Ansprechpartnern aus Ihrer Region.

Quelle: Sven Kraffzick
Diplom-Betriebswirt (FH), Master of Business Consulting (M.BC.)
Unternehmens- und Managementberatung
September 2020

Tipps der Redaktion: