Kleinunternehmen: „Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung“
Frage
Ich bin leider nicht fündig geworden, was das Thema „Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung“ (GoBD) in Bezug auf Kleinunternehmer anbetrifft. Haben Sie vielleicht einen Tipp, wo ich gesetzeskonforme Informationen finden könnte?
Antwort
Der Begriff Kleinunternehmer wird vorrangig in dem Bereich der Umsatzsteuer verwandt. Die Steuererleichterung für Steuerpflichtige finden Sie grundsätzlich in der Kommentierung zu § 141 ff. Abgabenordnung und im BMF-Schreiben v. 28.11.2019.
Da es insbesondere zur Kassenführung derzeit erhebliche Unsicherheiten in der gesetzlichen Anwendung gibt und die Finanzverwaltung durch die „Hintertür“ die Anwendung der GoBD mit dem Argument fördert, alle Geschäftsvorfälle glaubhaft darstellen zu müssen, empfehle ich Ihnen, trotz der formalen Erleichterungen, sich nach den Grundsätzen auszurichten. Letztlich kommt es auf den Umfang Ihrer Tätigkeit an. Als sog. Kleinunternehmer gehe ich nicht davon aus, dass für Sie auch handelsrechtliche Vorschriften von Belang sind.
Quelle: Rolf-J. Baumann
Steuerberater
Baumann Edom-Pomp Steuerberater PartG mbB
Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Düsseldorf
Februar 2020