Fällt Trinkgeld unter Kleinunternehmerregelung?
Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit diesem Jahr habe ich ein Kleingewerbe angemeldet mit der Kleinunternehmerregelung.
Nun will ein Kunde mir Trinkgeld für die gute Arbeit geben. Wenn ich mich richtig eingelesen habe, ist das Trinkgeld ja eigentlich umsatzsteuerpflichtig. Durch die Kleinunternehmerregelung müsste dies ja wegfallen.
Muss ich also einfach nur das Trinkgeld mit auf der Rechnung ausweisen?
Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Trinkgelder, die nicht einem Angestellten, sondern dem Unternehmensinhaber gegeben werden, sind Entgeltsbestandteil, der ertragsteuerlich als Ertrag zu behandeln ist und umsatzsteuerlich ebenso unter die Kleinunternehmerregelung fällt wie der Grundpreis.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: Dipl. Oec. Dr. J. R. Lüders
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater – Rechtsbeistand
Dezember 2021