Freiberuflerin und Kollegin: gewerbliche GbR für gemeinsamen Verkauf gründen?
Frage
Ich bin momentan freiberuflich als Food-Fotografin tätig, habe also kein Gewerbe und möchte nun zusammen mit einer Kollegin, die angestellt ist, Drucke und Illustrationen über eine Online-Plattform verkaufen. Unser Gedanke war, gemeinsam eine GbR zu gründen, damit wir so ein Gewerbe für den Verkauf der Drucke anmelden können und meine eigene freiberufliche Tätigkeit von den gewerblichen Einnahmen trennen können. Ist das soweit richtig? Oder muss meine Kollegin selbst auch eine freiberufliche Tätigkeit zusätzlich zu ihrer Anstellung anmelden? Uns wäre einfach wichtig, jeweils beide Einnahmen zu trennen, aber trotzdem einen gemeinsamen Verkauf zu haben.
Antwort
Durch die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann eine Umgliederung (Abfärbung) Ihrer freiberuflichen Einkünfte in gewerbliche Einkünfte vermieden werden. Hierbei ist eine strikte Trennung der Geschäftsvorfälle vorzunehmen. Dies wird durch eine separate Buchführung bzw. Aufzeichnungen der einzelnen Geschäftsvorfälle gewährleistet.
Ihre Kollegin muss keine eigene freiberufliche Tätigkeit anmelden. Die Selbständigkeit innerhalb der GbR kann neben der Anstellung ausgeführt werden; ggf. ist der Arbeitgeber um Erlaubnis zu fragen.
Quelle: Mario Fuhs Dipl.-Kfm. (FH)
Steuerberater
Fuhs Hastrich Bartsch
Steuerberatungsgesellschaft
Partnerschaft mbB
Mitglied der Steuerberaterkammer Köln
April 2020