Unternehmensname geändert: Wo bekanntgeben?

Frage

Ich habe seit 2016 einen neuen Firmennamen und weiß nicht, wo ich diesen mitteilen muss. Als Kleingewerbe hatte ich den alten Namen "ABC" und jetzt den neuem Namen "xyz". An meinem Wohnort und Firmensitz habe ich das auf dem Rathaus schon getan. Brauche ich evtl. einen neuen Gewerbeschein? Wo muss ich sonst noch meinen neuen Firmennamen mitteilen? Muss ich den Namen irgendwo überprüfen lassen? Ich besuche oft Messen und möchte keine Schwierigkeiten bekommen.

Antwort

Als Kleingewerbetreibende haben Sie die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Auch ist eine Namensänderung des Gewerbes keine anzeigepflichtige Tätigkeit gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung. Etwas anderes gilt unter Umständen, wenn Sie in diesem Zusammenhang weitere Änderungen an den angebotenen Waren und Dienstleistungen oder dem Sitz des Unternehmens, vorgenommen haben.

Beachten Sie, dass der neue Name gegebenenfalls Kennzeichnungsrechte Dritter, insbesondere Markenrechte, verletzen kann. Dies können Sie im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt überprüfen lassen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen. Als ersten Schritt können Sie selbst den von Ihnen gewählten Begriff in verschiedenen Schreibweisen bei einer Suchmaschine eingeben. Auch lohnt sich vielleicht ein Blick in die kostenlose Einsteiger-Recherche des deutschen Patent- und Markenamtes: register.dpma.de

Dies ist jedoch keinesfalls ausreichend, da auch ähnliche Zeichen Kollisionen begründen können und diese dort nicht recherchiert werden können, ebenso wenig wie Unternehmensnamen.

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *
Mai 2016

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