GmbH-Gründung: Bonitätsprüfung für wen?

Frage

Wir stehen kurz vor Gründung eines Zeitarbeitsunternehmens. Die Finanzierung ist gesichert. Es ist ja eine ganze Reihe von Unbedenklichkeitsbescheinigungen erforderlich. Auch eine Bonitätsbescheinigung. Nun habe ich etwas Sorge, da die Restschuldbefreiung meiner Privatinsolvenz erst einige Monate zurückliegt. Frage: Von wem genau wird die Bonitätsprüfung gefordert? Wir gründen eine GmbH. Vom Geschäftsführer? Von den Gesellschaftern?

Antwort

Ihre GmbH ist quasi zwei Institutionen rechenschaftspflichtig.

Zum einen dem Gewerberecht und zum anderen dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung. Ihre GmbH muss sich daher bei der zuständigen Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ihre Tätigkeit genehmigen lassen. Dazu gehört neben vielen anderen einzureichenden Unterlagen auch ein Bonitätsnachweis.

Diesen Nachweis muss allerdings die GmbH als Tätigkeitsausführende erbringen, nicht die Gesellschafter oder der Geschäftsführer. Grundsätzlich kann daher auch die Genehmigung erst nach Eintragung der GmbH in das Handelsregister beantragt werden. Ausnahmen sind hier allerdings möglich. Ihre Bonität ist daher hier nicht von Belang. Die Bonitätsauskunft zielt im Übrigen auf die bestehende Liquidität und nicht auf das Vermögen.

Bestimmte andere persönliche Merkmale muss der Geschäftsführer im Hinblick auf die Eignung zum Führen solch eines Gewerbes erfüllen. Das sind aber keine wirtschaftlichen sondern gewerberechtliche Voraussetzungen.

Quelle:
Frank Wiedenhaupt
Landesarbeitsgemeinschaft Schuldner- und Insolvenzberatung Berlin e. V.
Mai 2013