Camping und Wohnungsvermietung: Einzelunternehmen oder zwei Unternehmen?

Frage

Ich befinde mich gerade in der Planung eines Unternehmens bzw. möchte ich den bestehenden Campingplatz meines Vaters übernehmen und zusätzlich auf einer derzeit freistehenden Fläche ein Tiny House Village zur dauerhaften Wohnnutzung gründen.

Campingplatz und Tiny House Village würde ich dabei, aufgrund des unterschiedlichen Charakters, unter zwei verschiedenen Namen (Geschäftsbezeichnungen) laufen lassen. Bei der Wahl der Rechtsform habe ich mich für das Kleingewerbe (Einzelunternehmer) entschieden. Ist das möglich oder wäre es hier besser, zwei Unternehmen zu gründen?

Hintergrund ist, dass die Betriebsübernahme über einen Pachtvertrag geregelt werden soll. Der Pachtvertrag würde sowohl den Campingplatz als auch das Tiny House Areal umfassen.

Antwort

Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage.

Eine Einschätzung, ob Sie Ihr Vorhaben mit einem Einzelunternehmen oder mit zwei Unternehmen umsetzen sollten, können wir nicht vornehmen. Es gibt die Möglichkeit eine Beratung vor der Gründung in Anspruch zu nehmen, die über das Bundesland bezuschusst werden kann. In Ihrem Bundesland Bayern gibt es das Förderprogramm "Coaching vor der Gründung".

Im Rahmen der Vorgründungsberatung können Sie mit einem Berater besprechen, wie Sie Ihre Gründung am besten umsetzen können. Für eine Erstberatung können Sie sich auch an Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer (www.ihk.de) wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

Mai 2021