Studenten in Nachhilfeschule einstellen: Gewerbe anmelden?

Frage

Ich würde gerne eine Nachhilfeschule eröffnen, was als freiberufliche Tätigkeit gilt, wenn ich alleine unterrichte und somit ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich. Meine Frage lautet: Wenn ich zusätzlich Studenten in einem 450-Euro-Job einstellen möchte, bin ich verpflichtet dann ein Gewerbe anzumelden? Falls ja, welche Unternehmensform wäre da die geeignete?

Antwort

In Bezug auf die Anmeldung von Mitarbeitern ist die Antwort abhängig von der Vertragsgestaltung. Ein Minijob läge vor und die Minijobzentrale wäre Ihr Ansprechpartner, wenn Angestellte bis 450 Euro verdienen würden und damit die Minijobgrenze nicht überschreiten. Weitere Informationen finden Sie auf
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html (www)

Sie könnten diese Mitarbeiter aber auch als freie Mitarbeiter beschäftigen!

Als wesentliches Abgrenzungsmerkmal einer freiberuflichen gegenüber einer gewerblichen Tätigkeit zählt die persönliche Arbeitsleistung. Sind Sie aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig, so führt auch die Mitwirkung von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften, die womöglich ihrerseits freiberuflich tätig sind, nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit. Die leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit muss sich auf die Gesamttätigkeit und nicht nur auf einen Teilaspekt der Berufspraxis erstrecken. Unter Leitung ist nicht nur die Festlegung der Grundzüge für Organisation und Durchführung der Tätigkeit, sondern die Entscheidung und Überwachung grundsätzlicher Fragen nach festgelegten Grundzügen, also die volle fachliche Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag zu verstehen. Die Leitung und die Verantwortlichkeit darf einem Geschäftsführer oder Vertreter nur vorübergehend übertragen werden, wenn also der Berufsträger z.B. während einer Erkrankung, eines Urlaubs, der Zugehörigkeit zu einer gesetzgebenden Körperschaft oder der Mitarbeit in einer Standesorganisation, seine Berufstätigkeit nicht selbst ausüben kann. Erbringen Sie Nachhilfeunterricht, so müssen Sie selbst auch unterrichtend tätig sein und über die Arbeit Ihrer Mitarbeiter ständig so unterrichtend tätig sein, dass Sie deren Inhalte und Qualität unter Kontrolle haben. Wenn Sie die genannten Voraussetzungen für eine eigenverantwortliche und leitende Tätigkeit erfüllen, müssen Sie auch bei Beschäftigung von Mitarbeitern kein Gewerbe anmelden.

Es gibt noch andere Anforderungen an die steuerlich freiberufliche unterrichtende Tätigkeit. Nach der Rechtsprechung ist Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes die planmäßige Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form. Auch die nebenberufliche Lehrtätigkeit wird hier zugeordnet, wenn sie sich ohne Schwierigkeiten von der Haupttätigkeit trennen lässt. Der Unterricht kann der Rechtsprechung zufolge auch - wie auch beim Nachhilfeunterricht - individuell erteilt werden. Die Wissensvermittlung muss aber auch dann abstrakt und nicht konkret auf persönliche Probleme des Unterrichteten hin erfolgen. Werden die Kenntnisse oder Erkenntnisse nicht auf Grund eines allgemeingültigen, im Einzelfall abwandlungsfähigen Lernprogramms vermittelt, sondern erfordert die Tätigkeit die Erarbeitung und Entwicklung eines auf die speziellen Bedürfnisse einer Person abgestellten Programms, handelt es sich nicht mehr um eine Lehrtätigkeit in organisierter und institutionalisierter Form, sondern um eine beratende Tätigkeit. Wenn Ihre Nachhilfe sich an Lehrplänen, Prüfungsvorbereitungen und ähnlichem orientiert, erfüllen diese Anforderung vollständig.

Die Wahl der Rechtsform ist eine komplexe Angelegenheit. Die wichtigste Frage hierbei ist die Haftung. Ist die Haftung überschaubar, so käme eine Personengesellschaft in Frage. Bei hoher Haftung besteht eine Tendenz zur Kapitalgesellschaft. Detaillierte Informationen zur Rechtsform finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter
www.existenzgruender.de

Quelle:
Dr. Willi Oberlander M.A.
Diplom-Betriebswirt (FH)
Geschäftsführer
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Oktober 2014

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