Nebenberuflich selbständig: Personal einstellen?
Frage
Ich möchte mich neben meinem Hauptberuf (Koch) nebenberuflich selbständig machen (Reinigungsdienst). Darf ich Personal auf Minijobbasis (450 Euro) einstellen?
Antwort
Sobald Sie die Nebentätigkeit beim Gewerbeamt angemeldet und eine Betriebsnummer durch die Agentur für Arbeit bekommen haben, können Sie auch Personal einstellen. Die Betriebsnummer benötigen Sie, um den Arbeitnehmer bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anzumelden. Nachfolgend ein Link zu diesem Thema: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/01_wie_melde_ich_einen_minijobber_an/01_voraussetzungen_melde_beitragsverfahren/02_betriebsnummer/basepage.html
Außerdem sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um Ihrer Mitwirkungspflicht gerecht zu werden. Unter Umständen kann es zu einem Wechsel Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status durch die Einstellung von Mitarbeitern kommen. Nachfolgend ein Link zu einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zum Begriff der „hauptberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit“: https://lp.hkk.de/fileadmin/doc/Firmenservice/Rundschreiben_der_Spitzen/2015/RS_2015-332_Anlage_1.pdf
Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 001 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Mai 2018