Ehepartner als Minijobber einstellen?
Frage
Mein Mann ist als Zahntechniker angestellt und würde nebenher IT-Aufgaben mich machen (Nebenjob). Muss ich ihn dafür anmelden (Minijob)? Oder muss er sich dafür anmelden?
Antwort
Wie Sie Ihren Mann bei sich beschäftigen, können Sie selbst entscheiden. Falls Ihr Mann bereits ein Gewerbe angemeldet hat, kann er seine Tätigkeit bei Ihnen im Rahmen seines Gewerbes ausüben. Dann schreibt er Ihnen eine Rechnung (vgl. meine ursprüngliche Antwort). Alternativ können Sie ihn auch im Rahmen eines Angestelltenverhältnisses beschäftigen. Bei Arbeitsentgelten bis zu 450 Euro monatlich kommt ein Minijob-Arbeitsverhältnis in Betracht. Sie müssen ihn dann bei der Minijob-Zentrale anmelden und pauschale Abgaben leisten. Dabei können Sie die Steuer entweder pauschal oder nach individuellen Lohnsteuermerkmalen (ELStAM) berechnen.
Beträgt das monatliche Arbeitsentgelt mehr als 450 Euro, müssen Sie Ihren Mann im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses beschäftigen.
Um zu berechnen, welche Beschäftigungsform für Sie am vorteilhaftesten ist, empfehle ich Ihnen, den Rat eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Dieser kann dann auch die (elektronischen) Meldungen zur Sozialversicherung und ggfs. zum Finanzamt vornehmen.
Quelle: Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna
Steuerberater
Mitglied der Steuerberaterkammer Berlin und des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg
Juni 2019