Freiberufliche Tätigkeit: Scheinselbständigkeit prüfen?
Frage
Wie kann ich ganz sicher sein, dass ich als Freiberuflerin nicht sozialversicherungspflichtig bin? Ich habe gehört, dass man seine Tätigkeiten der Freiberuflichkeit prüfen lassen kann. Stimmt das? Wenn ja, wo?
Antwort
Sie sprechen mit Ihrer Frage den Punkt einer möglichen Scheinselbständigkeit an. Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Für die Beurteilung einer Scheinselbständigkeit sind die tatsächlichen Verhältnisse Ihrer Tätigkeit maßgebend.
Eine selbständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch
- ein eigenes Unternehmerrisiko, d. h. Einsatz des Kapitals in eigener Regie
- die Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft
- freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit
Die Entscheidungen zur Einstufung sind nur anhand der Fakten im konkreten Einzelfall möglich. Dabei ist nicht nur auf einen einzigen Anhaltspunkt abzustellen, sondern eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. Sie können Ihre Krankenkasse ansprechen, ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt oder schriftlich den Status bei der Deutschen Rentenversicherung abprüfen lassen.
Tel.: 0800 1000 48070
Eine allgemeine Pflicht zur Versicherung, unabhängig vom Status (Selbständig, Arbeitnehmer, Student), besteht für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung.
Quelle:
Anke Branowsky
Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juni 2013