Kleingewerbe im Nebenerwerb: Krankenversicherung?
Frage
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet als Nebenerwerb. Muss ich mich dann krankenversichern, wenn es nur um einen Verdienst von 40 - ca. 130 Euro handelt im Monat?
Antwort
Da wir Ihren derzeitigen Versicherungsstatus nicht kennen, werden wir Ihnen allgemein die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie sich während einer selbständigen Tätigkeit versichern können.
Grundsätzlich können Sie neben der abhängigen Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit anmelden und trotzdem weiterhin über das Arbeitsverhältnis in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sein. Der Status des Arbeitnehmers gilt für die Sozialversicherung solange, bis die selbständige Tätigkeit evtl. überwiegt. Durch die Beschäftigung von Arbeitnehmern kann die hauptberufliche Selbständigkeit auch erfüllt sein. Der GKV-Spitzenverband stellt mit grundsätzlichen Hinweisen eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter für die Krankenkassen zur Verfügung, die den Begriff der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit näher definiert und insbesondere von der selbständigen Tätigkeit, die nicht hauptberuflich ausgeübt wird, abgrenzt. „Grundsätzlichen Hinweise - Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019".
Sollten Sie keine versicherungspflichte Beschäftigung ausüben und evtl. in der Familienversicherung Ihres Ehegatten versichert sein, dürfen Sie ein Arbeitseinkommen bis 470,00 Euro im Monat erzielen. Übersteigt Ihr monatliches Einkommen diese Grenze, können Sie sich in der freiwilligen Versicherung einer gesetzlichen Krankenkasse weiterversichern. Sollten privat versichert sein, ändert sich nichts im Versicherungsstatus.
Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
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Februar 2021