Selbständigkeit aufgeben: Wechsel in Familienversicherung?

Frage

Mein Mann war als selbständiger Handwerksmeister über 10 Jahre privat versichert. Jetzt mit 61 Jahren gibt er seinen Betrieb auf. Ich war immer in der GKV versichert. Kann er nun in meine Versicherung (= familienversichert) wechseln?

Antwort

Im Allgemeinen möchten wir Folgendes zur Familienversicherung ausführen:
Kinder, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner von Mitgliedern sind beitragsfrei familienversichert, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und über ein Gesamteinkommen verfügen, das eine bestimmte Einkommensgrenze (im Jahr 2020: 455 Euro monatlich) nicht regelmäßig überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro monatlich. Voraussetzung für die Familienversicherung ist auch, dass die Angehörigen nicht anderweitig versicherungspflichtig, versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 10 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V). Die beitragsfreie Familienversicherung wirkt aber nur unterstützend in den Fällen, in denen die Angehörigen kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen erzielen. Angehörigen mit eigenem Einkommen oberhalb der gesetzlich festgelegten Grenze ist hingegen eine eigene Beitragszahlung zuzumuten.

Allerdings möchte ich Sie mit dieser Fragestellung auf die zuständige Krankenkasse verweisen. Allein Ihre Kasse ist in der Lage, Ihnen eine verbindliche Auskunft zu geben, denn sie verfügt über die notwendigen Informationen und Unterlagen und trifft die erforderlichen Entscheidungen.

Quelle: Team des Bürgertelefons des Bundesministeriums für Gesundheit
Tel. 030 / 340 60 66 - 01 (Krankenversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 02 (Pflegeversicherung), Tel. 030 / 340 60 66 - 03 (gesundheitliche Prävention)
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr
Mai 2020