Selbständige psychologische Psychotherapeutin: persönliche Absicherung?

Frage

Ich war immer im Angestelltenverhältnis und werde nun bei einer Institution als selbständige psychologische Psychotherapeutin anfangen. Was ist jetzt zu tun bezüglich Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, Krankenversicherung? An wen wende ich mich? Welche Absicherung ist noch notwendig?

Antwort

Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit besteht die Möglichkeit weiter in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Gesetzliche Grundlage für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag ist der § 28a SGB III. Danach können Personen, die eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben, ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag abschließen, wenn Sie zum Beispiel innerhalb der letzten zwei Jahre vor Aufnahme der hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit mindestens zwölf Monate in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden haben. Sie können den Antrag bei der für Sie zuständigen örtlichen Arbeitsagentur stellen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie in den „Hinweisen zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ unter www.arbeitsagentur.de

Auf Grund der allgemeinen Versicherungspflicht, muss auch ein Selbständiger eine Kranken- und Pflegeversicherung inne haben. Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist daher der gesetzlichen Krankenversicherung zu melden. Sie können eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft fortführen oder sich bei einem privaten Versicherungsunternehmen absichern. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die freiwillige Mitgliedschaft innerhalb von 3 Monaten bei Ihrer zuständigen Krankenkasse anzuzeigen. Über die Höhe der Beiträge sollten Sie sich mit Ihrer zuständigen Krankenkasse verständigen. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung auch gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.
Möchten Sie sich über ein privates Versicherungsunternehmen absichern, können Sie vorab zu Leistungen und Beiträgen eine Verbraucherzentrale befragen.

Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800-1000 4800 erreichen.

Weitere Informationen zur persönlichen Absicherung als auch zu betrieblichen Versicherungen finden Sie in der Grün­der­Zei­ten Nr. 05: Ver­si­che­run­gen (PDF, 790 KB) .

Quelle: Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Januar 2017

Tipp der Redaktion: