Lehrinstitut gründen: Förderung? Versicherungen?
Frage
Ich überlege ein Lehrinstitut zu gründen für eine "Meridian-Lifting-Massage", da für diese besondere Art der Massage noch nichts existiert. Welche Förderungen können in Anspruch genommen werden? Welche Versicherungen benötige ich etc.?
Antwort
Bei Gründung eines Unternehmens können verschiedene Förderprogramme vom Bund und den Bundesländern in Frage kommen. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Förderung von Investitionen erfolgt in der Regel in Form von Darlehensförderprogrammen.
Eine Fördermöglichkeit für Investitionen und Betriebsausgaben ist der ERP-Gründerkredit - StartGeld von der KfW. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Die Hausbank leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.kfw.de oder an der Hotline der KfW unter Tel. 0800-53 99 001.
Auch Ihr Bundesland Baden-Württemberg und seine Förderbanken (L-Bank, Bürgschaftsbank Baden-Württemberg sowie Mittelständische Beteiligungsgesellschaft) bieten Gründerinnen und Gründern sowie mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen. Weiterführende Informationen und Ansprechpartner finden Sie unter www.gruendung-bw.de oder www.l-bank.de.
Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, ob für Sie andere Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.
Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit müssen Sie der Krankenkasse melden. Diese überprüft dann anhand der vorliegenden Fakten, ob es sich um eine Tätigkeit mit Neben- oder Haupterwerb handelt. Unter anderem spielen die Einnahmen, aber auch die aufgebrachten Stunden und eine mögliche Gewerbeanmeldung eine Rolle für die Beurteilung. Bei Fragen zur Krankenversicherung können Sie sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Telefonnummer 030 340 60 66 01 oder an Ihre Krankenversicherung wenden.
Für bestimmte Berufsgruppen gilt auch bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst, können Sie direkt mit der Deutschen Rentenversicherung besprechen. Die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung erreichen Sie unter der Telefonnummer 0800-1000 48 070.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Die zuständige Berufsgenossenschaft sollte innerhalb einer Woche (§192 SGB VII) nach Gewerbeanmeldung bzw. Aufnahme der selbständigen Tätigkeit informiert werden. Auch wenn es gängige Praxis ist, dass die Gewerbeämter die Gewerbeanmeldung an die Berufsgenossenschaft schickt. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag für die Arbeitslosenversicherung können unter anderem Personen begründen, die eine selbständige Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnehmen und ausüben. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der selbständigen Tätigkeit bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen. Der Vorteil ist, dass Sie sich so einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten könnten. Ferner ist Voraussetzung, dass Sie direkt aus dem Bezug von Arbeitslosengeld im Sinne des Sozialgesetzbuch III oder aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit heraus in die selbständige Tätigkeit starten.
Welche betrieblichen Versicherungen Sie für Ihr Vorhaben benötigen, sollten Sie mit einem Versicherungsmakler klären. Weitere Informationen diesbezüglich erhalten Sie auch unter www.existenzgruender.de
Um Ihnen diese ersten Schritte zu erleichtern, steht Ihnen der Behördenwegweiser als Orientierungshilfe zur Seite. Mit seiner Hilfe erfahren Sie, was Sie bei der Umsetzung Ihrer Gründungsidee zu beachten haben. Unter folgendem Link finden Sie den interaktiven Ämter-Finder: www.existenzgruender.de
Quelle:
Ulrike Klein
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Dezember 2014