Selbst entwickelten Farbputz anbieten: erste Schritte?
Frage
Ich habe eine eigene Rezeptur für einen Farbputz für Innenräume entwickelt, der mittels spezieller Technik aufgetragen werden kann, um das gewünschte Resultat zu erzielen. Dieser Putz hat fünf Jahre in eigenen Objekten seine Strapazierfähigkeit und Unempfindlichkeit unter Beweis stellen können. Ich möchte meine Dienstleistung inkl. des Materials nun Kunden anbieten. Dabei konnte ich folgende Fragen trotz Recherche nicht hinreichend klären: Würde ich damit unter die sog. freien Berufe (Künstlerin) fallen oder wäre es ein normales Gewerbe? Müsste ich mich an die IHK wenden, um dort evtl. Überschneidungen abzuklären?
Antwort
Grundsätzlich sehen wir in Ihrem Fall eher eine gewerbliche Tätigkeit. Bitte beachten Sie hierzu auch einige frühere Antworten im Expertenforum:
http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Kuenstlerische-Auftragsarbeiten-Gewerbe.html
und
http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Kuenstler-Moebel-herstellen.html
Ein Termin bei Ihrer zuständigen IHK zur endgültigen Klärung ist in jedem Fall anzuraten: www.ihk.de
Bedenken Sie bei Ihrer Geschäftsgründung auch folgende Punkte:
- Als Hersteller sind Sie voll verantwortlich für die Verträglichkeit Ihres Farbputzes. Bitte beachten Sie, dass es für bestimmte Inhaltsstoffe evtl. Beschränkungen und besondere Auflagen gibt.
- Eine Haltbarkeit von fünf Jahren sehe ich noch nicht als außergewöhnliches Alleinstellungsmerkmal. Einen Wettbewerbsvorteil erreichen Sie erst dann, wenn Ihr Produkt die Haltbarkeit etablierter Marken (weit) übertrifft bzw. eine vergleichbare Haltbarkeit bei (wesentlich) besseren Inhaltsstoffen und/oder niedrigeren Kosten aufweist.
- Sollte die Herstellung Ihres Produktes (inkl. Berechnung der dafür benötigten Arbeitszeit, inkl. aller Kosten) insgesamt teurer sein als vergleichbare Produkte (die Sie als Dienstleisterin ggf. günstiger erwerben können als im Handel!), verdienen Sie Ihr Geld ausschließlich mit der Dienstleistung. Ich würde Ihnen empfehlen hier eine detaillierte Kalkulation aufzustellen.
- Würden Ihre Produkte die Konkurrenzprodukte bei weitem übertreffen (qualitativ und/oder preislich), sollten Sie sich eine Vermarktung Ihres Putzes, z.B. an etablierte Hersteller, überlegen. Bedenken Sie auch hier die Kalkulationsschritte in der Wertschöpfungskette: Verdienen muss der Hersteller, ggf. der Großhandel, der Baumarkt und ggf. auch der Handwerker. Beispielsweise sind Aufschläge von mind. 70% - 100 % im Einzelhandel normal.
Bei der Klärung vorstehender Punkte kann Ihnen ebenfalls Ihre IHK behilflich sein.
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Januar 2018
Tipps der Redaktion:
- Gewerbe
- Handwerk
- Leitfaden der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern: Detaillierte Informationen zur Abgrenzung zwischen Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen
DIHK/DHKT: „Leitfaden Abgrenzung - Handwerk/Industrie/Handel/Dienstleistungen“
http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/data/Dokumente/Themen/Recht/Leitfaden_Abgrenzung_2017.pdf
Der „Leitfaden Abgrenzung“ versteht sich als erste Entscheidungshilfe und ersetzt nicht die persönliche Beratung vor Ort.