Patentiertes Produkt auf den Markt bringen?

Frage

Was muss ich alles tun bzw. erfüllen, wenn ich ein Produkt, das hauptsächlich aus Metall (Alu, Messing und Edelstahl) und Polyester besteht, auf den Markt bringen möchte? Ich bin Patentinhaber für dieses Produkt. Die Materialkosten für meine Erfindung liegen bei geringen 20-30 Euro. Ich kann das Produkt dank meiner Ausbildung als Ingenieur selbst präzise und fachgerecht herstellen. Mein Plan ist zu zeigen, dass ein Bedarf/eine Nachfrage besteht, indem ich es auf Amazon/Ebay verkaufe, um anschließend das Patent verkaufen zu können.

Antwort

Ohne genaue Kenntnis, um welches Produkt es sich handelt, kann Ihre Frage kaum präzise beantwortet werden. Ggf. handelt es sich bei dem Produkt um ein zulassungsbedürftiges Produkt oder um ein Produkt für das aus Sicherheitsgründen Abnahmen erfolgen müssen? Können im Zusammenhang mit der Benutzung Gefahren für den Käufer/Nutzer bestehen? D.h. welche Risiken sind mit dem Verkauf verbunden? Handelt es sich um einen Handwerksgegenstand? Dann muss geprüft werden, ob Sie mit Ihrem Vorhaben unter die Meisterpflicht fallen könnten?

Unabhängig von den eingangs gestellten Fragen, müssen Sie - auch wenn Sie das Produkt zunächst in Kleinst- bzw. Kleinserien selber anfertigen und über Ebay/Amazon vertreiben möchten - beim Gewerbeamt ein entsprechendes Gewerbe (Herstellung und Vertrieb von XY) anmelden und dem Finanzamt das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt einreichen. Wenn Ihr voraussichtlicher Umsatz unter 5.000 Euro p.a. bleiben wird, reicht es ein sog. Kleingewerbe anzumelden. Dann sind Sie von gewissen Buchhaltungspflichten befreit. Zusätzlich können Sie, wenn der Umsatz unter 17.500 Euro p.a. bleiben sollte, die sog. Kleinunternehmerregelung wählen. Damit verzichten Sie auf die monatliche Umsatzsteuererklärung, dürfen auf Ihren Ausgangsrechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen - dürfen aber auch die in Eingangsrechnungen enthaltene Vorsteuer nicht zum Abzug bringen.

Darüber hinaus, sollten Sie für Ihr Vorhaben folgende Punkte berücksichtigen / bedenken:

  • Falls Sie angestellter Ingenieur sind - dürfen Sie überhaupt einem Nebenerwerb nachgehen? Das muss Ihnen Ihr Arbeitgeber genehmigen!
  • Sie benötigen mindestens eine betriebliche Haftpflichtversicherung (gegen Personen- und Sachschäden) abschließen und - je nach Risikoeinstufung des Produktes - weitere Versicherungen.
  • Können Sie als Hersteller die gleichbleibende Qualität garantieren?
  • Welche Stückzahlen müssen verfügbar sein? Um eine valide Aussage über die Marktakzeptanz zu erhalten, benötigen Sie viele Kunden! Erst dann können Sie gegenüber einem potentiellen Käufer Ihres Patents eine Aussage zum Bedarf treffen.
  • Wie soll die Logistik (Bestellung, Rechnung, Zahlungseingangskontrolle, Verpackung, Versand und ggf. Retouren-Abwicklung) erfolgen?
  • Welche Ressourcen (Material und Kapital) sind notwendig?
  • Wie kalkulieren Sie den Verkaufspreis?
  • Sind die Formalitäten (Rechnungsformular, AGB, Gebrauchsanweisung/Beipackzettel etc.) vorbereitet?
  • Welche Garantieverpflichtungen räumen Sie ein?
  • Wie gehen Sie mit dem Thema „Verbraucherschutz“ um - d.h. wie organisieren Sie die Rücknahme bei Kaufrücktritt innerhalb der gesetzlichen Fristen?
  • Wie soll das Marketing (Produktdesign incl. Verpackungsdesign, Logo, Firmenname, Produktname) für Ihr Produkt aussehen? Die Artikel, die Sie am Anfang verkaufen möchten, „prägen“ ja das Image Ihres Produktes. Sie können das Produkt ja schlecht einfach in ein Kuvert oder eine Schachtel stecken und verschicken (lassen).

Ich würde Ihnen in jedem Fall empfehlen, vor Beginn des Vorhabens bzw. vor dem ersten Verkauf, einen Beratungstermin bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer zu vereinbaren. Dort kann Ihnen sicherlich mit einer Einschätzung und Orientierung für die nächsten Schritte geholfen werden.

Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
Dezember 2018

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