Design-Aufkleber herstellen und online verkaufen: erste Schritte?
Frage
Ich möchte Aufkleber für Pkw aller Art und Design-Aufkleber herstellen. In welche Rubrik von Gewerbe wird das gelegt? Ist es möglich, solch ein Geschäft, das online läuft, von zuhause zu betreiben? Haben Sie noch Informationen, die wichtig wären und worauf zu acht wäre (Steuern, Versicherungen etc.)?
Antwort
Nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist es notwendig, jedes Gewerbe anzuzeigen. Als Gewerbe wird grundsätzlich jede erlaubte wirtschaftliche Tätigkeit bezeichnet, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Die Bezeichnung „auf Dauer angelegt“ beschreibt Tätigkeiten, die fortgesetzt und nicht nur gelegentlich ausgeführt werden. Das heißt, es ist eine gewisse Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht gefordert. Ein einmaliger Kauf/Verkauf ist im o.a. Sinne demzufolge kein steuer- und anmeldepflichtiges Gewerbe. Für weitere Informationen rund um die Gewerbeanmeldung können Sie sich an das örtliche Gewerbeamt wenden. Richten Sie Ihre Tätigkeit eher auf den Bereich Gestaltung aus, können Sie sich ergänzend zum Gewerbeamt an das Finanzamt wenden.
Üben Sie Ihre selbständige Tätigkeit in den eigenen vier Wänden aus, ist es empfehlenswert den Vermieter über das Vorhaben zu informieren bzw. sich ggf. sein Einverständnis geben zu lassen.
Leben Sie im Eigenheim, ist die örtliche Baubehörde Ihr Ansprechpartner.
Die Einkommensteuer richtet sich nach dem persönlichen Gewinn, den Sie (nach Abzug aller Betriebsausgaben) mit Ihrem Unternehmen erwirtschaften. Ihren Gewinn ermitteln Sie durch die Einnahmeüberschussrechnung, die Sie der Einkommensteuererklärung beilegen. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes hängt von der Höhe des Einkommens ab. Eine umfassende Beratung rund um das Steuerrecht erhalten Sie durch das örtliche Finanzamt.
Zum Stichwort (Sozial) Versicherungen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Erkundigen Sie sich bitte bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Ob Ihre selbständige Tätigkeit eine Rentenversicherungspflicht auslöst, besprechen Sie bitte mit der Deutschen Rentenversicherung. Sie können die Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 erreichen.
Ergänzend zu den bereits aufgeführten Sozialversicherungen, ist bei einer bisherigen Absicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit auch dort zu melden. Aufgrund der wenigen Informationen aus Ihrer Anfrage kann ich Ihnen hier keine weiteren Informationen geben. Sie haben jedoch die Möglichkeit sich an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung unter der Rufnummer 030 - 340606601 zu wenden.
Inwieweit auch für die Ausübung Ihrer selbständigen Tätigkeit eine betriebliche Absicherung benötigt wird, kann von mir nicht eingeschätzt werden.
Wenden Sie sich zum Beispiel diesbezüglich an einen Versicherungsvertreter.
Weiterführende Informationen zur Selbständigkeit finden Sie in der Rubrik Onlinehandel.
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Januar 2019