Chemisch-technische Fertigung ohne Gefahrstoffe: Genehmigungen?
Frage
Welche Genehmigungsämter sind noch zu kontaktieren, wenn es sich um eine chemisch-technische Fertigung ohne Gefahrstoffe handelt? Wer kann einem im Vorfeld eine Zusammenstellung der in diesem Fall anzuwendenden Vorschriften organisieren (WHG, Brandschutz etc.)? Mit welcher Behörde lohnt es sich ein Vorgespräch zu führen?
Antwort
Da aus Ihrer E-Mail nicht detailliert hervorgeht, was genau Sie herstellen möchten, kann ich Ihnen nur allgemeine Hinweise für die Gründung eines Chemieunternehmens geben. Grundsätzlich sollten Sie mit jeder Behörde ein Vorgespräch führen, auch wenn sich ggf. keine Maßnahmen/Vorgaben aus den Gesprächen ergeben:
- Bzgl. emissionsrechtlicher Genehmigungen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Landratsamt (die Ihnen auch sagen können, ob Sie eine solche Genehmigung benötigen)
- Bzgl. Ausbau, Umbau, Neubau der Firmenräume, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Baubehörde (Gemeinde)
- Bzgl. chemikalienrechtlicher Aspekte (Aufbewahrung, Hygienevorschriften, etc.) sowie arbeitsrechtlichen Fragestellungen (auch Brandschutz) wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gewerbeaufsichtsamt
- Sollten mehr als 1 Tonne Stoffe/Jahr hergestellt werden, ist eine Registrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki erforderlich
- Ich gehe davon aus, dass sämtlichen wirtschaftlichen Aspekte des Unternehmens detailliert geplant sind, ansonsten kann ich nur dringend empfehlen einen ausführlichen Plan zu erstellen.
Viel Erfolg mit Ihrer Unternehmung!
Quelle: Benedikt Glück
Dr. Schauer Steuerberater-Rechtsanwälte PartG
Mitglied der Steuerberaterkammer München und Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
April 2017