Sportwissenschaftler: Sanitätshaus eröffnen?
Frage
Ich möchte ein Sanitätshaus eröffnen (Schienen, Krücken, Rollatoren, Bandagen etc.) und habe bald mein Studium als Sportwissenschaftler abgeschlossen. Meine Fachrichtung heißt „Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie“. Reicht meine Qualifikation dafür aus?
Antwort
Als Sportwissenschaftler haben Sie zwei Möglichkeiten ein Sanitätshaus zu eröffnen:
1. Eine Möglichkeit ein Sanitätshaus zu eröffnen ist, wenn Sie Personal als fachliche Leitung einstellen, das auf Grund seiner Qualifizierung berechtigt ist die jeweils von Ihnen gewünschten Produktgruppen zu vertreiben. Welche Berufsgruppen dies sind, können Sie dem Kriterienkatalog des GKV-Spitzenverbandes entnehmen.
2. Eine weitere Möglichkeit ist, wenn Sie durch Ihre Ausbildung im Rahmen Ihres Studiums eine „gleichwertige Qualifikation“ zu den anerkannten Berufsgruppen nachweisen können.
Eine gleichwertige Qualifikation kann anerkannt werden, wenn durch Ihr Studium inhaltlich und in Bezug auf den zeitlichen Umfang Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden, die den jeweiligen im Kriterienkatalog aufgeführten Qualifikationen entsprechen. Dies wird anhand der Ausbildungsordnungen, der Nachweise über Dauer und Inhalt absolvierter Fort- und Weiterbildungen sowie der Tätigkeitsnachweise beurteilt. Aus Ihren Fortbildungszertifikaten müssen sich Rückschlüsse herleiten lassen, die eine Kompensation eventuell fehlender Fachkenntnisse belegen. Die entsprechenden Nachweise müssen Auskunft über Schulungsinhalte und -dauer sowie eventuell durchgeführte Prüfungen geben.
Bei beiden Varianten ist es - statt einzelvertraglicher Verhandlungen mit den Krankenkassen - zu empfehlen, ein Präqualifizierungsverfahren zu durchlaufen, welches bei Erfüllung der geforderten Kriterien sodann zu einer Zulassung bei allen Krankenkassen führt.
Detaillierte Informationen hierzu entnehmen Sie hier:
Präqualifizierung
Eignungskriterien
Hinweise für die Leistungserbringer
In der Liste der Präqualifizierungsstellen finden Sie neben den Kontaktdaten auch die Versorgungsbereiche der Produkte für die diese Stellen jeweils zuständig sind.
Um Schienen, Krücken, Rollatoren und Bandagen und weitere Produkte der Versorgungsbereiche 02A, 04B, 05A5, 05B5 sowie 10A und 10B anbieten zu können, müssten Sie eine Berufsgruppe als fachliche Leitung einstellen, die mindestens die Qualifikation eines/r Physiotherapeuten/In oder Ergotherapeuten/In hat. Möchten Sie ein darüber hinausgehendes Repertoire an Hilfsmitteln anbieten, wählen Sie eine dementsprechend qualifizierte Berufsgruppe nach dem Kriterienkatalog.
Oder aber Sie selbst weisen eine gleichwertige Qualifikation, wie oben beschrieben, nach und vertreiben die Produktgruppen, für die Sie ggf. zugelassen wurden.
Sie können also über die Wahl der Berufsgruppen, Ihren Produktkatalog bestimmen.
Weiteren Informationen zum Vertrieb von Hilfsmitteln erhalten Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter Hilfsmitteln.
Hier finden Sie auch die Richtlinien und Empfehlungen.
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juli 2017