Sanitätshaus eröffnen: Voraussetzungen?
Frage
Ich habe eine Frage zur Gründung eines Sanitätshauses (Rollatoren, Bandagen, Strümpfe). Und zwar habe ich eine abgeschlossene Ausbildung als Einzelhandelskaufmann im Bereich Sanitätshaus und habe viele Seminare besucht und habe somit viele Zertifikate. Kann ich ohne weiteres mein Sanitätshaus gründen (PG 2 und 3)?
Antwort
Solange Sie entweder nur die Produktgruppen vertreiben für die Sie auch selbst über die Fachliche Eignung verfügen, oder aber für die weiteren Produktgruppen entsprechendes Personal einsetzen können, steht dem soweit erst einmal nichts im Wege.
Alle Detailinformationen zum Vertrieb von Hilfsmitteln finden Sie hier:
- https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/eignungskriterien/eignungskriterien.jsp
- https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/hinweise_fuer_leistungserbringer/hinweise_fuer_leistungserbringer.jsp
- https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/richtlinien_und_empfehlungen/richtlinien_und_empfehlungen.jsp
Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
April 2017