Sanitätshaus eröffnen: Qualifikation? Beratung?

Frage

Ich interessiere mich für die Eröffnung eines Sanitätshauses. Ich hoffe, Sie können mir bei folgenden Fragen weiterhelfen: 1. Muss der Inhaber besondere Qualifikationen nachweisen? Kann dies auch ein Apotheker sein? 2. Kann man eine fachliche Leitung einstellen, um die Qualifikationen abdecken zu können? 3. Welche Produktgruppen dürfen dann vertrieben werden? 4. Ist ein Mehrbesitz möglich? 5. Gibt es eine Kammer oder einen Verband? Wie sie sehen habe ich viele Fragen und hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können.

Antwort

ie finden alle Antworten auf Ihre Fragen unter www.gkv-spitzenverband.de
Oben rechts im Menü wählen Sie den Bereich „Krankenversicherung“ aus (www.gkv-spitzenverband.de), dort sodann die „Hilfsmittel“ und danach entweder das „Hilfsmittelverzeichnis“ (www.gkv-spitzenverband.de) oder eben die „Präqualifizierung“ (www.gkv-spitzenverband.de). Im dortigen Überblick finden Sie die notwenigen Eignungskriterien, wie auch Informationen für die Leistungserbringer.

Der Inhaber muss über die geforderten Kriterien nicht verfügen, wenn er entsprechendes Personal einsetzt.

Sie können also über die Wahl der Berufsgruppen, Ihren Produktkatalog bestimmen. Dazu gibt es auf dieser Seite einen detaillierten Überblick, welche Gruppen welche Produktgruppen vertreiben dürfen.

Verbände in dem Bereich sind z.B.:
www.bv-sanitaetsfachhandel.de
www.gesundheitnordost.de
www.biv-ot.org
sowie die Verbände der jeweiligen Berufsgruppen selbst.

Sind die Berufe verkammert, finden Sie diese in den Suchmaschinen mit der Suchangabe: „Berufsgruppe“ Kammer.

Quelle: Christine Donner
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Juni 2017

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