Saatgut-Handel gründen: Kleinunternehmen gründen?
Frage
Ich stehe nun nach gewissenhafter Vorbereitung kurz vor der Gründung eines Saatgut-Handels mit geringen Investitionen und geringen Margen. Ich habe gerade mein Abitur erhalten und strebe im Sommer 2018 eine Ausbildung an. Das bedeutet, ich bin momentan in einer „freien Zeit“, in der ich jedoch als Praktikant und auf 450 Euro Basis geschäftlich aktiv werde. Handelt es sich bei einem Saatgut-Handel um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe? Gründen will ich als Einzelunternehmer und dabei die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Auch stellt sich mir die Frage, wie ich die Gründung optimal angehen sollte, vor allem versicherungstechnisch.
Antwort
Generell ist es notwendig jede Tätigkeit beim örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen, die auf eigene Rechnung, auf Dauer (nicht nur einmalig, sondern mit Wiederholungs-/ Fortsetzungsabsicht) und mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Diese Anmeldung einer Selbständigkeit kann je nach Art der Tätigkeit auf unterschiedliche Art erfolgen. Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt vorzunehmen. Informationen rund um das Thema Gründung erhalten Sie ebenso über die örtliche Industrie- und Handelskammer (www.ihk.de).
Sie sollten die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Ihrer Krankenkasse mitteilen. Diese wird anhand der vorliegenden Fakten prüfen, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupt- oder Nebenerwerb handelt. Dabei spielen unter anderem der zeitliche Aufwand und die monatlichen Einnahmen eine Rolle. Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Sie können sich zu Fragen der Krankenversicherung gern an das Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Telefonnummer 030/ 340 60 66 - 01 wenden.
Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbeanmeldung erhält. Unternehmerinnen und Unternehmer, die keine Mitarbeiter beschäftigen, sind nicht in jedem Fall versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Unfallversicherung. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann aber sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu versichern. Sie können sich bei der Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Rufnummer 0800 60 50 40 4 erkundigen, welche Berufsgenossenschaft Ihr Ansprechpartner ist.
Für Fragen zur Absicherung des Unternehmens selbst könnten Sie sich mit dem Bundesverband der VO-Firmen in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.bvo-saaten.de
Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mai 2017