Kräuter vermitteln: freiberufliche Tätigkeit?

Frage

Ich bin EU-Bürger und gerade nach Deutschland gezogen. Ich bin Vermittler für Kräuter, was bedeutet, dass ich keine Produkte verkaufe, sondern den Kontakt herstelle zwischen Verkäufer und Kunden und dafür bezahlt werde. Werde ich als Freiberufler angesehen oder als Händler?

Antwort

Ihre Tätigkeit ist kein Freier Beruf. Sie müssen ein Gewerbe anmelden. Wenden Sie sich für weitere Informationen zum Gewerbe am besten an die örtlich zuständige Industrie- und Halskammer (IHK).

Quelle: Chanell Eidmüller
Rechtsanwältin
Leiterin der Gründungsberatung
Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg e.V. (IFB)
Dezember 2019

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