Handel mit ätherischen Ölen: Voraussetzungen?
Frage
Welche Dokumente werden benötigt, wenn man Handel mit ätherischen Ölen, Naturölen und Mineralölen in Deutschland betreiben will, damit das Geschäft gesetzlich konform ablaufen kann? Ist z.B. eine Konzession nötig oder werden Datenblätter über die Art der Öle benötigt etc.?
Antwort
Für den Handel als solchen ist lediglich die Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erforderlich. Ob man für den Import bzw. Vertrieb von ätherischen Ölen eine Erlaubnis / Konzession benötigt, hängt von den einzelnen verwendeten Inhalts- und Wirkstoffen ab. Auskunft darüber kann sicherlich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geben: www.bfarm.de
Weitere Informationen: GründerZeiten Nr. 21: Existenzgründungen im Handel (PDF, 463 KB)
Quelle: Wolfgang Dykiert
Gründungs- und Mittelstandsberatung
dykiert beratung
August 2017