Ladenlokal: bestehendes Angebot erweitern?
Frage
Ich habe schon eine Firma (Rechtsform GbR). Ich habe ein Ladenlokal, wo ich schon Waren verkaufe. Ich möchte nun vor meinem Ladenlokal selbstgemachte Lebensmittel verkaufen (Pfannkuchen). Ich werde den Teig vorbereiten und dann die Pfannkuchen nur draußen und nur zum Mitnehmen (to go) verkaufen. Ich möchte wissen, was ich genau an Genehmigungen brauche. Brauche ich eine neue Gewerbeanmeldung?
Antwort
Die bestehende Gewerbeanmeldung muss ggf. ergänzt werden - das hängt davon ab wie umfangreich Sie diese ursprüngliche abgegeben haben.
Ich empfehle Ihnen den Gang zur örtlichen DEHOGA , das ist die öffentliche Anlaufstelle wenn Sie im Bereich des Gastgewerbes tätig sein möchten. Der Verkauf von Essen zum Mitnehmen gehört mit in diesen Bereich. Bei der DEHOGA können Sie eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen, um genau die für Sie bestimmten Rahmenbedingungen und Voraussetzungen (persönliche und örtliche bzw. Ladenlokal) zu klären (http://www.dehoga-nrw.de/).
Quelle: Dagmar Schulz
1a-STARTUP Unternehmensberatung für Existenzgründung und Marketing
Februar 2015
Tipps der Redaktion:
- Branchenbriefe der Volks- und Raiffeisenbanken: Buchstabe I - Branchenbrief 80 (Imbiss/Fastfood)
- IHK Aachen: EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, ist für jeden, der Lebensmittel behandelt oder in Verkehr bringt, die Einrichtung eines HACCP-Konzeptes Pflicht (HACCP = Hazard Analysis and Critical Control Points = Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte)