Kinderheim gründen: zuständige Behörde?
Frage
Ich bin Heilpraktikerin der Psychotherapie und würde gerne ein Kinderheim für traumatisierte Kinder gründen. An welche Stellen muss ich mich wenden und wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Brauche ich da einen privaten Träger?
Antwort
Das jeweils örtliche Jugendamt ist für Ihre geplante Einrichtung zuständig auf Grundlage des § 45 SGB 8:
www.gesetze-im-internet.de (www)
Quelle:
Christine Donner
Geschäftsführerin des Bundesverbandes für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V.
Mai 2013